In der vorliegenden Arbeit werden die wichtigsten Luftguetemessdaten fuer den Zeitraum April 1989 bis Maerz 1990 dargestellt. Fuer die Bewertung der umfangreichen Messreihen werden neben den gesetzlich festgelegten Immissionswerten der Immissionsschutzvereinbarung (LGBl. 47/87) hauptsaechlich die weitgehend gleichlautenden Empfehlungen der Oesterreichischen Akademie der Wissenschaften sowie mangels oesterreichischer Grenzwerte bei NO und Staubniederschlag auch auslaendische Grenzwerte herangezogen. Im Vordergrund steht dabei die Beurteilung anhand von Grenzwerten, die zum vorbeugenden Schutz der menschlichen Gesundheit definiert sind. Darueberhinaus erfolgt auch ein Vergleich mit Grenzwerten, die zum umfassenden Schutz der Vegetation empfohlen werden. Nach den humanhygienisch definierten Grenzwerten ist mit Abstand als bedeutsamste Komponente Ozon hervorzuheben. Bei diesem Schadstoff waren insbesondere in den Sommermonaten landesweit haeufig Ueberschreitungen der Vorsorgegrenzwerte zu beobachten. Die Hoehe dieser Ueberschreitungen erreichte mit Konzentrationen von 100 bis 120 ppb (200 bis 240 Myg/m3, 0,10 bis 0,12 ppm) vereinzelt etwa das Doppelte der Grenzwerte. Die Maximalwerte lagen somit im Bereich der Vorwarnstufe; die Warnstufe I (150 ppb - Dreistundenmittelwert) wurde allerdings nicht erreicht. Bei NO2 waren nur in verkehrsnahen Bereichen Ueberschreitungen der gesundheitsbezogenen Vorsorgegrenzwerte festzustellen. Sowohl die Hoehe als auch die Haeufigkeit dieser Ueberschreitungen sind insgesamt als gering einzustufen. Einschraenkend muss allerdings auf die durchwegs guenstigen meteorologischen Verhaeltnisse im Berichtszeitraum hingewiesen werden. Ebenfalls verkehrsnah waren im Berichtszeitraum in wenigen Einzelfaellen an ein bis zwei Tagen Grenzwertueberschreitungen bei Stickstoffmonoxid, Kohlenmonoxid und bei der Staubkonzentration zu beobachten. Bei Schwefeldioxid wurden an allen Messtellen die humanhygienischen Zielvorstellungen deutlich eingehalten. Wie in den vergangenen Jahren muss bie der Interpretation dieser Messwerte allerdings der sehr milde Witterungsverlauf im Winter 1989/90 beruecksichtigt werden. Zum umfassenden Schutz der Vegetation wird von der Oesterreichischen Akademie der Wissenschaften fuer die Schadstoffe Ozon, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid ein umfangreicher Katalog von wirkungsbezogenen Grenzwerten empfohlen. Bei einer Beurteilung anhand der strengsten Immissionsbegrenzungen fuer Ozon zeigen sich an allen Messtellen, insbesondere aber an den hoehen gelegenen Stationen (ueber ca. 700m Seehoehe) , massive Ueberschreitungen des Achtstundenmittelwertes von 30 ppb. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Grenzwert nur als langfristige Zielvorstellung definiert ist und angesichts der Hintergrundbelastung (ca. 30 bis 50ppb) der Nordhemisphaere auch nur langfristig bei umfangreichen internationalen Massnahmen erreicht werden kann. Das wesentliche Kriterium fuer die vegetationsbezogene Bewertung der Stickstoffdioxid-Immissionen ist der mit 16 ppb (30 Myg/m3) festgelegte Jahresmittelwert, der auch in der Schweiz als gesetzlich festgelegter Immissionsgrenzwert gueltig ist. Dieser Grenzwert wird in den Tallagen des Rheintals und Walgaus grossraeumig ueberschritten. In verkehrsnahen Bereichen betraegt die Ueberschreitungshoehe etwa das Doppelte, in weniger verkehrsbelasteten Siedlungsgebieten etwa 50%. In duenn besiedelten, verkehrsfernen Gebieten des Rheintals und des Walgaus liegen die NO2-Immissionen im Bereich des genannten Grenzwertes. Bei Schwefeldioxid wurden die im internationalen Vergleich sehr niedrigen vegetationsbezogenen Grenzwerte der Zone I nur an einzelnen Tagen an den Messtellen in Dornbirn, Bludenz und Feldkirch knapp ueberschritten. Die zum Schutz des Waldes gesetzlich festgelegten Grenzwerte der 2. Verordnung gegen forstschaedliche Luftverunreinigungen wurden hingegen auch an den Messtellen in Siedlungsgebieten eingehalten. Vergleicht man die vorliegenden Messwerte mit frue..