Der seillose Gespannzug erweist sich nur bis zu Neigungen von (tg Alpha =) 18 % als zweckmäßig. Zum Aufwand an Kraft bei waagrechtem Zug tritt am Hang für das heben der Bruttolast wie für das des Zugtiereigengewichtes ein zusätzlicher Kraftbedarf, der mit dem Neigungswinkel ansteigt. Der direkte Zug über steiles Gelände kann demnach nur bei weitgehender Forcierung der tierischen Kraft und nur bei verminderter Ganggeschwindigkeit und Pausierung der Arbeit durchgesetzt werden. Beim "Seilfahren" schaltet der Einfluß des Eigengewichtes aus, wenn sich das Zugtier in der Schichtenlinie fortbewegt. Schreitet es in der Fallinie abwärts, dann trägt sein Körpergewicht zu einem Anstieg an Zugkraft bei. Allerdings kann die für den Berggang notwendige Kraft nur zu 80 % als Kraftanstieg beim Talzug zurückgewonnen werden. Am Zugseil eines Holzgöpels vermag ein Spanntier Zugkräfte von 150 bis 270 kg, ein Doppelgespann solche von 280 bis 480 kg zu entwickeln. Dabei wird die Ganggeschwindigkeit der Tiere von 0Ö90 bis 1Ö10 m/sec auf eine Seilgeschwindigkeit von 0Ö20 bis 0Ö40 m/sec herabgesetzt. Die in der Zeiteinheit möglichen Feld- und Transportarbeitsleistungen des Göpelseilzuges sind demnach bescheiden. Der Wirkungsgrad des Holzgöpels mit der auf vertikaler Achse angeordneten Seiltrommel kann mit 80 bis 90 % angenommen werden.