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  • Titel
    Durchführung von Untersuchungen zu einem ökologischen Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen : Endbericht des Forschungsauftrags Zl. 353.172/0-IX/9/01
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Wien
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2003
  • Seiten
    310 S.
  • Illustrationen
    zahlr. Lit. Ang.
  • Material
    Bandaufführung
  • Standardsignatur
    9725
  • Datensatznummer
    99097
  • Quelle
  • Abstract
    Aus der Vergangenheit kennen wir traurige Beispiele von Monitoring. Beispielsweise wird in Lang (1973) das weltweite Aussterben einer europäischen Gefäßpflanze (Saxifraga oppositifolia ssp. amphibia) dokumentiert. Monitoring ist keine Garantie für Schadensvermeidung. Ökologische Überwachungsprogramme mittel Monitoring haben z.T. exteme methodische Limits, insbesondere wenn unerwartete, indirekte und langfristige Effekte beobachtet werden sollen. Die Funktion als Frühwarnsystem ist in diesem Fall nicht mehr gegeben. Im Sinne des Vorsorgeprinzips gibt es zur Schadenvorbeugung oft geeignetere Strategien (z.B. Risikomanagement, Pufferzonen, GVO-freie Gebiete oder Regionen, Freisetzungsverbot für GVO mit Auskreuzungs- oder Ausbreitungspotential) als einen Überwachungsplan. Monitoring muss immer als letztes Instrument zur Schadensvermeidung gesehen werden. In diesem Projekt wurde versucht die Grundlage für ein ökologisches Monitoring von GVO am Beispiel von Raps und Mais zu verbessern. Theoretische Monitoringkonzepte wurden in der Praxis überprüft. Grundlage dafür sind die Daten aus dem Vorgängerprojekt (Dolezel et al. 2002), in welchem anhand von Freilanderhebungen eine Risikoanalyse für transgenen Raps, Mais und Marille durchgeführt wurde. Die Datenerhebung wurde im Rahmen des gegenständlichen Projekts vertief; zugleich wurde der räumliche Beobachtungsrahmen erweitert. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand nicht mehr ein Kulturfeld und angrenzende Lebenräume, sondern ein ganzer Landschaftsausschnitt der Kulturlandschaft mit einer Vielzahl von Lebensräumen. Es galt die "Umwelt" im begrifflichen Kontext zur EU-Richtlinie 2001/18/EG für die Testgebiete mit Inhalten zu füllen und zu dokumentieren.