Aktionen
Anzeigeoptionen
  • Titel
    Geschichte des Waldes der Stadt Iphofen
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    1991
  • Seiten
    118 S.
  • Illustrationen
    27 Abb., 12 Anh., 56 Lit. Ang.
  • Material
    Bandaufführung
  • Standardsignatur
    8316
  • Datensatznummer
    74747
  • Quelle
  • Abstract
    Iphofen liegt zu Fuessen des Steigerwaldes. Der Wald der Stadt erstreckt sich weit in diesen hinein. Mind. seit Ende des 16. Jahrhunderts ist dieses Waldgebiet im Besitz der Stadt. Rodungen von bedeutendem Ausmass fanden seither nicht statt. Bis zur zweiten Haelfte des 16. Jahrhunderts uebten die Buerger nur die Niedere Jagd aus. Seit dieser Zeit hatten sie auch das Recht, hohes Wild zu jagen. Forstpersonal ist seit Anfang des 15. Jahrhunderts nachweisbar. Darueberhinaus hatte ein Vertreter des Stadtrates (Holzherr) die Aufsicht ueber die Waldungen und war verantwortlich fuer die Zuteilung von Holzlauben an die Buerger. Die Nutzung des Waldes wurde bis zum Erlass einer landesherrlichen Forstordnung (1574) und einer lokalen Waldordnung (1583) durch ein Weistum geregelt. Die Waldordnung stellt eine extrem gekuerzte Form der Forstordnung dar, die speziell den Bedingungen in Iphofen angepasst ist. Mittelwald ist in Iphofen seit Beginn des 16. Jahrhunderts, Hochwald seit Beginn des 17. Jahrhunderts nachweisbar. Allerdings nahm Hochwald nie eine groessere Flaeche ein. Erst seit 1899 wird eine Betriebsklasse Hochwald aufgebaut, die heute zusammen mit Umwandlungs- und Ueberfuehrungsbestaenden 37% der (alten) Stadtwaldflaechen einnimmt (63% Mittelwald). Der Stadtwald ist mit Brennholzrechten belastet. Es handelt sich um dingliche Rechte mit ergaenzendem persoenlichem Bezug. Diese ruhen auf bestimmten Haeusern und duerfen nur von Buergern der Stadt ausgeuebt werden. Jaehrlich bekommt jeder dieser hausbesitzenden Buerger 66 Quadratruten (= 0,878 ha) im Mittelwald nachgewiesen, auf denen er das Unterholz nutzen darf. Da es sich um Herkommenrechte handelt, ist eine jaehrliche Ausuebung des einzelnen Rechtes noetig, da es sonst untergeht. Die festgesetzte Umtriebszeit von 30 Jahren wird erheblich ueberschritten, da mehr Mittelwaldflaeche zur Verfuegung steht als fuer die 175 tatsaechlich jaehrlich ausgeuebten Rechte benoetigt wird. Da die Ausschlagfaehigkeit der Stoecke mit steigender Umtriebszeit nachlaesst, ist eine Verkleinerung der Mittelwaldflaeche auf ca. 530 ha erforderlich, um so zu einer Umtriebszeit von 30 Jahren zurueckzukehren. Eine Pflege des Mittelwaldes waere noetig, unterbleibt aber aus soziologischen und oekonomischen Gruenden. Eine bedeutsame Gefaehrdung des Mittelwaldes stellen die ueberhoehten Schalenwildbestaende dar. Mit staatlich subventioniertem Zaunbau wird versucht, diesem Problem entgegenzuwirken.
ExemplarnummerSignaturLeihkategorieFilialeLeihstatus
14198438316ZeitschriftZeitschriftenmagazinVerfügbar