Titel
Ökologisches Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen
Verfasser
Körperschaft
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
2000
Seiten
240 S.
Illustrationen
zahlr. Lit. Ang.
Material
Bandaufführung
ISBN
3-85457-550-5
Standardsignatur
11920
Datensatznummer
68636
Quelle
Abstract
In der Risikobewertung möglicher Umwelteffekte von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) herrscht derzeit noch große Unsicherheit vor. Ökologische Monitoring ist eines der wenigen Hilfsmittel, um die Sicherheit im Umgang mit GVO zu erhöhen und geht zuallererst von einer Sicherung der nationalen ökologischen Schutzziele (z.B. Biodiversität, Lebensräume, Artenschutz) aus. Ökologisches Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dient - zur empirischen Überprüfung potentieller Risiken, die in der Risikoabschätzung genannt wurden, - zur Früherkennung möglicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt, - zur rechtzeitigen Verhinderung negativer Auswirkungen (Frühwarnsystem), zur Sicherung der ökologischen Schutzziele, - zur ständigen Neubewertung der ökologischen Risiken von GVO und - zum Wissensgewinn über den Einsatz einer neuen Technologie. Es besteht ein weitgehender Konsens darüber, daß ein begleitendes Umweltmonitoring von GVO bei Freisetzungen und beim Inverkehrbringen notwendig ist. Das wird besonders beim Änderungsvorschlag zur Richtlinie 90/220/EWG unterstrichen, in dem grundsätzliche Ziele und Vorgehensweisen des Umweltmonitorings umfangreicher festgelegt wurden als in der derzeit gültigen Richtlinie. Im Detail herrscht allerdings größte Unklarheit, in welcher Form das ökologische Monitoring durchgeführt werden soll. Es ist weder die Finanzierung geklärt, noch sind die durchführenden Organisationen festgelegt. Detaillierte Fragestellungen, Methoden, Dauer des Monitorings usw. werden derzeit in verschiedenen Monitoringkonzepten nur andiskutiert (Ammann & Vogel, 1999; Mayer et al., 1995; Neemann et al., 1999; Raps et al., 1999; SRU, 1998; Sukopp, 1998; Umweltbundesamt Berlin, 1999). Für eine zukünftige Anwendung des ökologischen Monitorings von GVO sind viele Fragen noch nicht geklärt. Beispielsweise ist der "ökologische Schaden" im Zusammenhang mit GVO nicht im Detail definiert. Stellt das reine Vorhandensein von GVO in Ruderallebensräumen schon einen ökologischen Schaden (intrinsischer Schaden) dar oder müssen erst lokale Populationen einheimischer Arten durch Konkurrenzeffekte zurückgedrängt werden? Eng damit verbunden sind die "Abbruchkriterien" des ökologischen Monitorings. Welche negativen ökologischen Effekte müssen vorliegen, um einen Antrag zum Inverkehrbringen abzulehnen, aufzuschieben oder ein Produkt wieder vom Markt zu nehmen? Ökologisches Monitoring darf nicht zur halbherzigen Gewissensberuhigung eingesetzt werden, sondern muß klaren, zielorientierten Bewertungskriterien folgen, wie sie die genannten Abbruchkriterien darstellen. ...