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  • Titel
    Ruhezonen im Walde
  • Körperschaft
  • Erscheinungsort
    Hann. Münden
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    1991
  • Seiten
    9 S.
  • Material
    Bandaufführung
  • Standardsignatur
    13107
  • Datensatznummer
    61386
  • Quelle
  • Abstract
    Die gesetzlich vorgegebene Oeffnung des Waldes fuer Waldbesucher bedeutet fuer die dort wildlebenden Tiere zeitweilig eine Einengung des Lebensraumes und eine Beeintraechtigung der Nahrungsaufnahme. Eine Verarmung der Artenvielfalt und eine Zunahme von Wildschaeden sind unausbleiblich. Da eine Zuruecknahme des fast unbegrenzten Betretungsrechtes kurzfristig nicht zu erwarten ist, muss versucht werden, die Lebensverhaeltnisse der Tiere durch die Gestaltung der Lebensraeume zu verbessern. Als Moeglichkeiten bieten sich an: - Schaffung von Deckung und Sichtschutz fuer die Tiere, besonders waehrend der Nahrungsaufnahme; - Erhoehung der Anzahl der Aesungsflaechen in und nahe den Tageseinstaenden; - Lenkung des Besucherverkehrs um oder durch die Tageseinstaende. Langfristig sind die vorgeschlagenen Massnahmen durch rechtliche Regelungen ueber Betretungseinschraenkungen abzusichern.