Titel
Einheitliche Grundsaetze zur Sicherung des Gesundheitsschutzes fuer den Anwender von Pflanzenschutzmitteln (Einheitliche Grundsaetze Anwenderschutz)
Verfasser
Erscheinungsort
Berlin
Verlag
Erscheinungsjahr
1992
Seiten
112 S.
Material
Bandaufführung
Standardsignatur
4639
Datensatznummer
49355
Quelle
Abstract
(1) Zum Zwecke des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist es erforderlich, spezifische Hinweise zum Schutz des Anwenders in der Gebrauchsanleitung - nachstehend als "spezifische Hinweise" bezeichnet - anzugeben. Sicherheitsratschlaege (S-Saetze), die sich aufgrund der Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln nach der Ratsrichtlinie 78/631/EWG ergeben, bleiben von der Kennzeichnung durch spezifische Hinweise unberuehrt. (2) Die spezifischen Hinweise bestehen gemaess Tabelle 1 aus Angaben ueber die - Elemente der Schutzausruestung, - Art des Mittels (unverduennt, verduennt), - Anwendungsbedingungen (Einsatzgebiet und Applikationstechnik). (3) Die spezifischen Hinweise werden - primaer von den toxikologischen Eigenschaften, die durch eine entsprechende Einstufung und Kennzeichnung gemaess der Ratsrichtlinie 78/631/EWG zum Ausdruck kommen, abgeleitet (Tabellen2, 3a und 3b) und - im zweiten Schritt vom Ergebnis einer risikoabschaetzung abhaengig gemacht. (4) Fuer die Risikoabschaetzung werden - die zu erwartenden Expositionen nach den Formeln 1a...1f unter Verwendung der - spezifischen Expositionen gemaess Tabelle 4, - Flaechenleistung gemaess Tabelle 5 und - Wirkstoffaufwandmenge des Mittels berechnet und - mit den nach den Formeln 2a...2c (2d) ermittelten duldbaren Expositionen verglichen. Der Vergleich liefert gemaess Formel 3 den Gesamtexpositionsgrad. Uebersteigt der Gesamtexpositionsgrad den Wert 1, sind expositionsmindernde spezifische Hinweise gemaess Tabelle 6 unter Beruecksichtigung der Reduktionskoeffizienten der Tabelle 7 vorzusehen.