Titel
Waldbau, Verjuengungsoekologie und Wildbewirtschaftung in der Glein : Verbissmonitoring - Kontrollzaunauswertung - Teil C
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
1994
Seiten
40 S.
Illustrationen
5 Lit. Ang., Abb. Tabellen
Material
Serie
Standardsignatur
13510
Datensatznummer
400073542
Bestand
Zur objektiven Kontrolle der Wildschadensentwicklung soll ein Monitoringsystem, das vom R. Hatschek'schen Forstbetrieb "Glein" bereits teilweise eingerichtet worden ist (regelmaessige Schael- und Verbisserhebungen) , durch ein systematisches Verbisskontrollzaunnetz ergaenzt werden. Von insgesamt 74 im Untersuchungsgebiet vorhandenen Zaunflaechen unterschiedlichen Alters konnten 55 Flaechen in das Monitoring-Kontrollzaunnetz uebernommen werden. Am Beispiel dieser Zaunflaechen wurden eine Erhebungs- und Auswertungsmethode festgelegt sowie eine zweckmaessige Darstellungsmethodik entwickelt. Zuerst werden Vegetationsstruktur sowie Verbiss- und Fegeprozente fuer die gezaeunten und ungezaeunten Vergleichsflaechen in 5 Auswertungsbloecken (Kapitel 3.1. bis 3.5.) dargestellt. Anschliessend erfolgt die zusammenfassende Beurteilung des IST-Zustandes im Vergleich mit den vorgegebenen Verjuengungszielen (SOLL-IST-Vergleich, Kapitel 3.6.). Kapitel 3.7. enthaelt Richtlinien fuer dei erforderliche Anzahl und Verteilung der Vergleichsflaechen im Rahmen eines systematischen Monitorings. Die Erstaufnahme der Vegetation erfolgte von Mitte August bis Anfang Oktober des Jahres 1992. Wiederholungserhebungen sind alle 3 Jahre vorgesehen. Die Differenz hinsichtlich Stammzahl, Baumartenzusammensetzung und Baumhoehenentwicklung zwischen gezaeunter und ungezaeunter Vergleichsflaeche, die sich bei der Wiederholungserhebung ergibt, wird um die zum Zeitpunkt der Zaunerrichtung (Ersterhebung) bestehende Differenz bereinigt, sodass der tatsaechliche Einfluss des Schalenwildes auf die Waldverjuengung waehrend des Beobachtungszeitraumes (3 Jahre oder ein Mehrfaches davon) ersichtlich wird (vgl. Anhang 2). Eine endgueltige Beurteilung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjuengung ist deshalb erst nach Wiederholungserhebungen moeglich. An 29% aller Baeumchen (alle Vergleichsflaechen, alle Hoehenklassen und alle Baumarten) konnte an den 3 Triebjahrgaengen 1989 bis 1991 mindestens einmaliger Leittribverbiss festgestellt werden, an 9% davon waren mehrere (mindestens zwei) Leittriebe verbissen. Auf montanen Standorten ist der Gesamtverbiss etwas geringer (28%) als auf subalpinen (33%). Differenziert nach Baumhoehenklassen erreicht die Verbisshaeufigkeit (alle Baumarten, montan + subalpin) bei 3- jaehriger Verbiss-Expositionsdauer ihren Maximalwert von insgesamt 57% (davon 19% mehrmaliger Leittriebverbiss) bei einer Baumhoehle zum Zeitpunkt der Erhebung (-der Verbiss erfolgte jedoch bis zu 3 Jahren frueher -) von 101 bis 130 m (Hoehenklasse 6). Auf montanen Standorten wird der Maximalwert schon in Hoehenklasse 5 (50%, davon 24% mehrmaliger Verbiss) und auf subalpinen Standorten erst in Hoehenklasse 6 (84%, davon 17% mehrmaliger Verbiss) erreicht. Zur objektiven Feststellung und beurteilung eines Mangels bzw. Schadens an der Waldverjuengung wurde ein Vergleich des festgestellten IST- Zustandes der Verjuengung mit konkreten Verjuengungszielen (SOLL-Zustand) durchgefuehrt. Der zusaetzliche Vergleich der gezaeunten Flaeche (Wildausschluss) mit der ungezaeunten Flaeche (aktueller Wildeinfluss) gibt Aufschluss darueber, ob ein eventuell festgestellter Mangel am IST-Zustand durch Schalenwild bedingt ist oder ob andere Hemmfaktoren fuer diesen Mangel massgeblich sind. Als SOLL-Vorgaben wurden zwei Verjuengungszielvarianten festgelegt, wobei sich die eine aus dem im Operat des Forstbetriebes bestandesweise vorgegebenen Bestockungsziel ergibt ("Betriebsziel") und die zweite aus den Bestimmungen des Forstgesetzes abgeleitet wurde ("allgemeines Ziel" als "landeskulturelle Mindestzielsetzung" in Abhaengigkeit von potenieller natuerlicher Waldgesellschaft und Waldfunktion, vgl. Kapitel 3.6.). Von den vorlaeufig 27 hinsichtlich "Schaden" ausgewerteten Vergleichsflaechen (Zaunalter) 2 bzw. 4 bzw. 12 Jahre, vgl. Tab. 5) wird im Zaun (unter Wildausschluss) in 23 Faellen (85%) das allgemeine Verjuengungsziel und in 18 Faellen (67%) das betriebliche Verjuengungsziel nicht ...
Quelle