Titel
Der Kampf gegen Wildbäche und Lawinen im Spannungsfeld von Zentralismus und Föderalismus. Eine historische Studie : Teil II - Das Gesetz
Paralleltitel
Torrent and Avalanche Control in the Light of the Conflict of Interest between Centralism and Federalism. A Historical Study = Part II - Legislation
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
1990
Seiten
183 S.
Illustrationen
6 Abb., zahlr. Lit. Ang.
Material
Bandaufführung
Digitales Dokument
Standardsignatur
673; Oss-1290
Datensatznummer
32148
Quelle
Abstract
Das Wasser war neben Erde, Luft und Feuer eines der vier Elemente in der Antike. Seine Verwendung zum Betrieb industrieller Anlagen, wie Schmelzhütten, Hammerwerken oder Mühlen reicht bis ins Mittelalter zurück. Bereits seit dem Jahre 1553 wurden in den einzelnen Kronländern der Monarchie sogenannte "Mühlenordnungen" erlassen. Aufgrund dieser historischen Entwicklung gehörte das Wasserrecht bis zum Ende der Monarchie zur Landeskultur, und wurde daher durch Landesgesetze geregelt. Als im Jahre 1882 Hochwasserkatastrophen grosse Teile von Kärnten und Tirol verwüsteten, stellte der Staat zur Behebung der Schäden grosse finanzielle Mittel zur Verfügung. Unter dem Druck dieser Ereignisse kam es 1883 zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung von Schäden durch Wildbäche. Aufgrund der vom Staat gewährten Budgetmittel aber wohl auch durch das Vorbild Frankreichs beeinflusst, konnte der damalige Ackerbauminister Graf FALKENHAYN in einem Vortrag den Kaiser von der Notwendigkeit eines reichseinheitlichen Gesetzes überzeugen. So kam es im Jahre 1884, trotz heftigen Widerstandes der Tiroler Landeskulturrates, zur Verabschiedung eines Reichsgesetzes "betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern".