Titel
Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen: Teil 2: Qualitative Anforderungen an das zu versickernde Regenwasser sowie Anforderungen an Bemessung, Bau und Betrieb von Reinigungsanlagen
Paralleltitel
Soakaways for rain water from roof gutters and reinforced surfaces ― Part 2: Requirements concerning the quality of soakaway rain water and requirements of dimensioning, construction and operation of purification facilitiesPuisards d'eaux pluviales pour gouttières de toitures et de surfaces consolidées ― Partie 2: Exigences qualitatives d'eaux pluviales à absorber et exigences du dimensionnement, de la construction et du fonctionnement des installations de purification
Körperschaft
Auflage
Ausgabe: 2012-11-15
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
18 S.
Material
Bandaufführung
Digitales Dokument
Standardsignatur
8957
Datensatznummer
203813
Quelle
Verwandter Titel
Abstract
Die vorliegende Ausgabe ersetzt die Ausgabe ÖNORM B 2506-2:2003, die technisch überarbeitet wurde. Die
wesentlichen Änderungen sind nachfolgend angeführt, wobei diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erhebt. Es wurden technisch zusammengestellte Filtermedien aufgenommen. Die ÖNORM B 2506 „Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen“ besteht aus folgenden Teilen:
Teil 1: Anwendung, hydraulische Bemessung, Bau und Betrieb. Teil 2: Qualitative Anforderungen an das zu versickernde Regenwasser, Bemessung, Bau und Betrieb von Reinigungsanlagen.Diese ÖNORM ist ausschließlich für Anlagen zur Versickerung von Regenwasser anzuwenden. Diese ÖNORM behandelt die Festlegung der Einzugsflächen, die hydraulischen Bemessungsgrundlagen, die Dimension und Ausführung der einzelnen Anlagenteile, denen hydraulische Wirkungen und keine qualitativen
Reinigungsleistungen zugemessen sind, sowie deren Wartung. Als Einzugsflächen für die Versickerung eines Abflusses gelten Dachflächen, befestigte Bodenflächen, wie zB Höfe, Zufahrten, Gehwege, Terrassen, PKW-Abstellflächen, Lager- und Ladeflächen sowie Verkehrsflächen bis zu einer Belastung von 5000 DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke). Diese ÖNORM behandelt nicht die Versickerung des Abflusses von übergeordneten Verkehrsflächen, wie zB Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen. Flächen, auf denen eine Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe zu erwarten ist, sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Über die Zulässigkeit einer Versickerung und über erforderliche Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen entscheidet die Behörde. Aufgrund der besonderen Verwendung von Einzugsflächen (zB Ladeflächen) oder der örtlichen Situation oder Beschaffenheit von Dachflächen (zB Kupfer- oder verzinktes Blechdach) kann eine der Versickerung des
Regenwassers vorangehende Reinigung erforderlich werden bzw. eine Versickerung auszuschließen sein. Es
sind die diesbezüglichen behördlichen Vorschriften zu beachten.