Titel
Windenergie im Wald – Anlagenbestand und planerische Vorgaben
Verfasser
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200212431
Quelle
Abstract
In Deutschland ist die Errichtung von Windrädern auf Forstflächen derzeit in 13 Ländern möglich bzw. eingeschränkt zulässig. Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen untersagen die Windenergienutzung im Wald aufgrund landesgesetzlicher oder raumplanerischer Vorgaben, wobei die Restriktionen unterschiedlich ausgestaltet sind. Mit Beginn des letzten Jahrzehnts hat der Ausbau der Windenergienutzung in Wäldern stark zugenommen. 87 % der heute im Forst stehendenWindräder wurden seither installiert. Besonders in den waldreichen Regionen Süd- und Mitteldeutschlands trägt die Windenergienutzung auf forstwirtschaftlichen Flächen maßgeblich zur Erreichung der landespolitischen Energie- und Klima-schutzziele bei.