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  • Titel
    Neuregelung der Baumhaftung
  • Verfasser
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    14617
  • Datensatznummer
    200211911
  • Quelle
  • Abstract
    Durch Kundmachung im BGBl. Nr. 33/2024 wurde das Haftungrechts-Änderungsgesetz 2024 (HaftRÄG 2024) verlautbart, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wurde. Der neue § 1319b ABGB ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Im Wald ändert sich dadurch nichts, das HaftRÄG ist ausdrücklich nicht auf Waldbäume anzuwenden - auf eine entsprechende Anpassung des Forstgesetzes wurde verzichtet.