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  • Titel
    Anlegen des Fällkerbs: Weniger Risiko, wenn der Baum fällt
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200211384
  • Quelle
  • Abstract
    Um das Risiko bei der motormanuellen Holzernte zu verringern, haben die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) definiert, ab wann sich bei der Baumfällung unbeteiligte Personen nicht mehr im Fallbereich aufhalten dürfen.