Titel
Energetische Verwendung von Waldholz neu geregelt
Verfasser
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
11792
Datensatznummer
200211094
Quelle
Abstract
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich dazu verpflichtet, den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendverbrauch in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030 auf 32 % zu erhöhen. Dies soll über die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001) in die Tat umgesetzt werden. Neben Wasser-, Photovoltaik- und Windkraftwerken spielt vor allem die Energiegewinnung aus Biomasse eine wichtige Rolle. Damit Energie aus Holz-Biomasse als erneuerbare Energie anerkannt wird, müssen nun auch dafür eine Reihe von Nachhaltigkeitsund THG-Emissionskriterien erfüllt und auch nachgewiesen werden.