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  • Titel
    Rechtliche Bewertung von Kunststoffen als Betriebsmittel in der Waldwirtschaft. Vorschläge für die Praxis
  • Verfasser
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    14217
  • Datensatznummer
    200210146
  • Quelle
  • Abstract
    Wuchshüllen stellen nach ihrer Zweckerfüllung in der Waldwirtschaft Abfall dar und sind nach abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften rückzubauen, vorrangig zu verwerten und nachrangig zu entsorgen. Wuchshüllen aus oxo-abbaubaren Kunststoffen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen nach PEFC, FSC und Naturland verpflichten ausdrücklich zu ihrem Rückbau und ihrer Entsorgung und verbieten teils den Einsatz erdölbasierter Kunststoffmaterialien. Die gängige Praxis der Forstwirtschaft, Wuchshüllen aus erdölbasierten Materialien einzusetzen und diese nach Zweckerfüllung meist nicht rückzubauen, widerspricht diesen rechtlichen Vorgaben. Alternative Lösungsansätze sind der Verzicht auf den Einsatz von Wuchshüllen, ihr Rückbau nach Zweckerfüllung oder die Verwendung von Wuchshüllen aus nachwachsenden Rohstoffen, welche zertifiziert unter Waldbedingungen abbaubar sind.