Titel
Beseitigung eines Waldrands wegen Baumwurfgefahr
Verfasser
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200208196
Quelle
Abstract
Waldränder stehen aufgrund von Pflegehieben und Kahlschlägen wegen Borkenkäferbefall oft ungeschützt und sind einem erhöhten Sturmwurfrisiko ausgesetzt. Um die damit verbundenen Gefahren zu mindern, kann die Beseitigung von Bäumen am Waldrand verfügt werden. Das Verteidigungsgericht (VG) München (Beschluss vom 22.6.2020, M 22 S 20.2145) hat eine solche Beseitigungsverfügung jüngst bestätigt.