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  • Titel
    Rechtsrahmen der Wegebenützungen im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich
  • Verfasser
  • Material
    Artikel aus einem Buch
  • Standardsignatur
    17690BU
  • Datensatznummer
    200206485
  • Quelle
  • Abstract
    In der gegenständlichen Beurteilung ist vereinfacht zu unterscheiden zwischen einerseits den öffentlichen Straßen un dWegen auf öffentlichem Gut (Bundesstraßengesetz, Landesstraßenrecht), öffentlichen Straßen und Wegen auf privatem Grund (öffentliche Wegdienstbarkeit unterliegend dem Landesstraßenrech) und andererseits Bringungsanlagen über Fremdgut, Forstwegen, Bringungsrechten über Fremdgrund sowie Wegen aufgrund der Wegefreiheit im Bergland.