Titel
Vergaberecht für die Praxis: Aktualisierungslieferung März 2019
Material
Loseblattsammlung
Standardsignatur
17350
Datensatznummer
200205571
Quelle
Abstract
Schwellenwerteverordnung 2018: Nutzen Sie die erhöhten Schwellenwerte für mehr Flexibilität im Vergabeverfahren! Die Schwellenwerteverordnung 2018 ist bereits in Kraft und sorgt duch die Erhöhung einzelner Schwellenwerte für erweiterte Spielräume bei der Auftragsvergabe! So können z.B. Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro auf dem Wege der Direktvergabe vergeben werden - anstatt wie im BVerG 2018 eigentlich vorgesehen bis 50.000 Euro bzw. 75.000 Euro im Sektorenbereich.