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  • Titel
    Warum Waldfunktionen 2018 und was ist neu?
  • Verfasser
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    14039
  • Datensatznummer
    200204938
  • Quelle
  • Abstract
    Die gesetzliche Grundlage für die Aktualisierung der Waldfunktionen ist in § 7 Absatz (1) in Verbindung mit dem § 32 Absatz (1) Punkt 3. des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG)1) geregelt. Die Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen erfolgte auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 10. September 2012 (Amtsblatt für Brandenburg-Nr. 40 vom 10. Oktober 2012). Im allgemeinen Teil ist dazu folgendes beschrieben. „Forstliche Rahmenpläne sind darauf gerichtet, die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse erforderlichen Funktionen des Waldes zu sichern. Grundlage dafür ist die Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, die für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Erholung der Bevölkerung von zunehmender Bedeutung sind. Waldfunktionen stellen die Wirkung des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Ihre Berücksichtigung ist deshalb unerlässlich für die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes (§ 4 Absatz 2 LWaldG), bei behördlichen Entscheidungen insbesondere im Rahmen von Waldumwandlungsverfahren (§ 8 Absatz 2 LWaldG) sowie bei allen sonstigen den Wald betreffenden Planungen und Maßnahmen Dritter (§ 6 LWaldG).“