- TitelKronenbruch bei Sturm - wer muss haften?
- Verfasser
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Standardsignatur4223
- Datensatznummer200201957
- Quelle
- AbstractIn AFZ-Der Wald 16/2016 wurde eine Entscheidung des OLG Brandenburg besprochen, nach der weder ein Anspruch auf Schadenersatz noch ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben ist, wenn aufgrund Sturms Baumkronen abbrechen, auf das angrenzende Grundstück fallen und Eigentum des Nachbarn beschädigen.
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