Titel
Der Subunternehmter im VOL-Verfahren
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2016
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200201955
Quelle
Abstract
Die öffentliche Hand hat ihre Aufträge so zu gestalten, dass der jeweilige Bieter die Leistung in "eigener Zuständigkeit" ausführen kann. Im Zweifel sind entsprechende Lose zu bilden. Ist in Ausnahmefällen eine loseweise Vergabe nicht möglich und bildet sich auch keine Bietergemeinschaft, kann auch die Weitergabe eines Auftrags an einen Subunternehmer infrage kommen. In diesem Fall muss ein Bieter entsprechend den Anforderungen des (künftigen) Auftraggebers nachweisen, dass einem Sub- oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) die erforderlichen Mittel (insbesondere die Fachkunde) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.