Aktionen
Anzeigeoptionen
  • Titel
    Der Subunternehmter im VOL-Verfahren
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2016
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200201955
  • Quelle
  • Abstract
    Die öffentliche Hand hat ihre Aufträge so zu gestalten, dass der jeweilige Bieter die Leistung in "eigener Zuständigkeit" ausführen kann. Im Zweifel sind entsprechende Lose zu bilden. Ist in Ausnahmefällen eine loseweise Vergabe nicht möglich und bildet sich auch keine Bietergemeinschaft, kann auch die Weitergabe eines Auftrags an einen Subunternehmer infrage kommen. In diesem Fall muss ein Bieter entsprechend den Anforderungen des (künftigen) Auftraggebers nachweisen, dass einem Sub- oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) die erforderlichen Mittel (insbesondere die Fachkunde) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.