Titel
Haftungsausschluss auch für Megabaumgefahren?
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2015
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200199247
Quelle
Abstract
In § 14 Abs. 1 Bundeswaldgesetz und in den Landeswaldgesetzen ist geregelt, dass das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung "auf eigene Gefahr" gestattet ist. Der BGH hat mit Urteil vom 2. Oktober 2012 die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung bestätigt, wonach die Regelung "auf eigene Gefahr" bedeutet, dass für waldtypische Gefahren grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflicht und grundsätzlich auch keine Haftung besteht.