Titel
Artenschutz stoppt Baumfällung - vorläufig
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2015
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200199246
Quelle
Abstract
lit Beschluss vom 26.10.2015,4 ME 229/1, juris entschied das OVG Lüneburg, dass die sonderordnungsrechtliche Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG [1] die Naturschutzbehörden auch zur Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG ermächtigt.