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  • Titel
    Die Schutzfunktion in Windwurfflächen
  • Paralleltitel
    Protection against natural hazards on windthrow areas = La fonction de protection dans les chablis
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Zürich
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2015
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    629
  • Datensatznummer
    200190879
  • Quelle
  • Abstract
    Im Beitrag wird eine Zwischenbilanz bezüglich der Entwicklung der Naturgefahrensituation auf Windwurfflächen in den ersten 20 Jahren nach dem Wintersturm Vivian (1990) gezogen. Diese Zwischenbilanz basiert auf 1) wiederholten Zugversuchen und Langzeitbeobachtungen in der belassenen Windwurffläche Cavorgia/Disentis, 2) der Erfassung der Schutzwirkung in 26 Windwurfflächen und 3) im Ereigniskataster "StorMe" registrierten Daten von Naturgefahrenprozessen auf Windwurfflächen. Die Wirkhöhen und die Widerstände der sich mittlerweile stark zersetzenden Stämme in der Windwurffläche Cavorgia/Disentis betrugen 20 Jahre nach dem Sturm nur noch rund 40% der Anfangswerte. An sehr steilen (>45°) und felsigen Stellen haben sich die Stämme teilweise um mehrere Meter hangabwärts bewegt. Die meisten der 26 untersuchten Windwurfflächen erfüllten keines der betrachteten Kriterien für Lawinenschutzwälder. Trotzdem wurden auf Windwurfflächen nur sehr wenige Lawinen- und Steinschlagereignisse registriert. Hingegen weisen die relativ vielen Beobachtungen von flachgründigen Rutschungen wenige Jahre nach dem Windwurf auf ein Zeitfenster mit erhöhter Rutschanfälligkeit hin. Unsere Untersuchungen und Beobachtungen deuten darauf hin, dass die erhöhte Oberflächenrauigkeit in den ersten Jahren nach dem Sturm gut gegen Lawinen und Steinschlag gewirkt hat. 20 Jahre nach Vivian hat diese Wirkung aber vielerorts stark nachgelassen und dürfte vor allem noch dort für einen verlässlichen Naturgefahrenschutz ausreichen, wo die natürliche Verjüngung bereits weit fortgeschritten ist oder wo zwischen liegen gelassenem Holz zusätzlich gepflanzt wurde. Die Planung von Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren nach Windwürfen muss auf der Ebene der Einzelfläche erfolgen.