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  • Titel
    Aus der Sicht der Rechtsprechung : Baumkontrollen und Eingehende Untersuchungen
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2010
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200169909
  • Quelle
  • Abstract
    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Rechtsprechung Eingehende Untersuchungen verlangt bei Vorliegen verdächtiger Umstände. Was im Einzelfall verdächtige Umstände sind, entscheiden die Gerichte in der Regel aufgrund sachverständiger Beratung nach Beweisaufnahme. Die Gerichte schreiben dem Verkehrssicherungspflichtigen auch nicht pauschal bestimmte Untersuchungsmethoden vor. Es muss sich jeweils im Einzelfall um geeignete Untersuchungsmethoden handeln. Letztlich hängt hier das meiste von der Qualifikation der nach einem Schadenfall tätigen Sachverständigen ab.