Titel
Aus der Sicht der Rechtsprechung : Baumkontrollen und Eingehende Untersuchungen
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2010
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200169909
Quelle
Abstract
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Rechtsprechung Eingehende Untersuchungen verlangt bei Vorliegen verdächtiger Umstände. Was im Einzelfall verdächtige Umstände sind, entscheiden die Gerichte in der Regel aufgrund sachverständiger Beratung nach Beweisaufnahme. Die Gerichte schreiben dem Verkehrssicherungspflichtigen auch nicht pauschal bestimmte Untersuchungsmethoden vor. Es muss sich jeweils im Einzelfall um geeignete Untersuchungsmethoden handeln. Letztlich hängt hier das meiste von der Qualifikation der nach einem Schadenfall tätigen Sachverständigen ab.