Titel
Vergabe nach Europarecht nicht immer europaweit
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2009
Illustrationen
1 Tab.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200159811
Quelle
Abstract
Den Verpflichtungen aus dem EU-Vergaberecht tragen der vierte Teil (§§ 97 bis 129) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und – für so genannte klassische öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, § 98 Nr. 1 bis 3 GWB) – die Abschnitte 1 (Basisparagrafen) und 2 („a" - Paragrafen) der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) Rechnung. Diese öffentlichen Auftraggeber haben bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen europarechtliche Vorschriften anzuwenden, soweit die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.