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  • Titel
    Klare Definition für "Landschaftspflegeholz" fehlt : Definition von Holz, welches »im Rahmen der Landschaftspflege« anfällt vor dem Hintergrund EEG 2004 und EEG 2009
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Leinfelden-Echterdingen
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2009
  • Illustrationen
    2 Abb.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4355
  • Datensatznummer
    200159229
  • Quelle
  • Abstract
    Zur Stabilisierung und zum weiteren Ausbau der Holzenergie ist Landschaftspflegeholz als planbarer und grundlastfähiger Stoffstrom unverzichtbar. Die im Vergleich zu anderen Holzsortimenten deutlich höheren Kosten für Erfassung, Behandlung und Verwendung lassen den Einsatz deshalb nur in Verbindung mit den hierfür vorgesehenen Boni zu. Probleme bereitet dabei jedoch die begriffliche Abgrenzung von Landschaftspflegeholz. Im folgende Artikel werden die vom Gesetz- und Verordnungsgeber im Rahmen des EEG grundsätzlich angewandten Ein- und Ausschlussmethoden für bestimmte Biomassen dargestellt und die angewandten Methoden der Biomassendefinition beschrieben. Hieraus werden dann die Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Bedeutung des Begriffs "im Rahmen der Landschaftspflege anfallend" in seiner Verwendung im EEG 2009 gezogen.