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  • Titel
    Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers in Bestattungswäldern
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2009
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200158722
  • Quelle
  • Abstract
    Bestattungswälder wie der FriedWald sind ein noch junges, aber zunehmend akzeptiertes Konzept der Urnenbeisetzung in einem geeigneten Wald, in dem der Baum als Grabmal dient. Im Jahr 2001 wurde in Deutschland der erste FriedWald eröffnet. Die Nutzungsdauer der Bestattungswälder beträgt in der Regel 99 Jahre. In dieser Zeit altert und verändert sich der Baum, und die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers erhält hier eine besondere Qualität, zumal die Verkehrssicherungspflicht nach den Verträgen mit den Betreibern der Bestattungswälder oft ausdrücklich beim Waldeigentümer verbleibt.