Titel
Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers in Bestattungswäldern
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2009
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200158722
Quelle
Abstract
Bestattungswälder wie der FriedWald sind ein noch junges, aber zunehmend akzeptiertes Konzept der Urnenbeisetzung in einem geeigneten Wald, in dem der Baum als Grabmal dient. Im Jahr 2001 wurde in Deutschland der erste FriedWald eröffnet. Die Nutzungsdauer der Bestattungswälder beträgt in der Regel 99 Jahre. In dieser Zeit altert und verändert sich der Baum, und die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers erhält hier eine besondere Qualität, zumal die Verkehrssicherungspflicht nach den Verträgen mit den Betreibern der Bestattungswälder oft ausdrücklich beim Waldeigentümer verbleibt.