Titel
Kahlschlagverbot in Brandenburg
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2008
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200151533
Quelle
Abstract
Kahlschläge sind gemäß § 10 Abs. 1, S. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg, verboten. Die Rechtslage dazu ist im Einzelnen ungeklärt. Die gesetzliche Regelung selbst ist unbestimmt. Rechtskräftige Entscheidungen brandenburgischer Gerichte liegen nur zu wenigen Fragen des Kahlschlagverbots vor. Die unteren Forstbehörden neigen bei der Festsetzung von Bußgeldern und bei der Anordnung von hoheitlichen Maßnahmen dazu, die gesetzlichen Regelungen einseitig zuungunsten des Waldbesitzers auszulegen.