Aktionen
Anzeigeoptionen
  • Titel
    Kahlschlagverbot in Brandenburg
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2008
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200151533
  • Quelle
  • Abstract
    Kahlschläge sind gemäß § 10 Abs. 1, S. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg, verboten. Die Rechtslage dazu ist im Einzelnen ungeklärt. Die gesetzliche Regelung selbst ist unbestimmt. Rechtskräftige Entscheidungen brandenburgischer Gerichte liegen nur zu wenigen Fragen des Kahlschlagverbots vor. Die unteren Forstbehörden neigen bei der Festsetzung von Bußgeldern und bei der Anordnung von hoheitlichen Maßnahmen dazu, die gesetzlichen Regelungen einseitig zuungunsten des Waldbesitzers auszulegen.