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  • Titel
    Forstordnungen als Vorläufer der Forsteinrichtung
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Zürich
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    1976
  • Illustrationen
    2 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    629
  • Datensatznummer
    200151119
  • Quelle
  • Abstract
    Die synoptische Untersuchung von acht thurgauischen Forstordnungen aus dem Zeitabschnitt 1746-1839 zeigt in den wichtigsten Punkten eine auffallende Übereinstimmung. Diese Forstordnungen hatten eine Doppelfunktion. Einerseits regelten sie forstrechtliche Belange, andererseits waren sie Vorläufer der eigentlichen Forsteinrichtung. - Der Vorsprung der Gerichtsherren in der forstlichen Erkenntnis floss auch in die Wald- und Forstordnungen der Landschaft ein. Dies kann für die früheren Herrschaftsgebiete des Bischofs von Konstanz (Güttingen, Neuwilen, Emmishofen), des Abtes von St. Gallen (Niedersommeri) und der Stadt Zürich (Weinfelden, Pfyn) eindeutig belegt werden. Naheliegend ist aber auch der Einfluss besonders bahnbrechender Forstordnungen aus dem unmittelbar benachbarten Ausland, wie dies die in der synopse einbezogene Forst- und Waldordnung des Reichsstiftes St. Blasien ausweist. Neben diesen äusseren Einflüssen enthalten die ländlichen Waldordnungen aber auch die Erkenntnis einer jahrhundertelangen Walderfahrung der bäuerlichen Gesellschaft.