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  • Titel
    Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) in der Motorsägenkalkulation vereinbart
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2008
  • Illustrationen
    3 Tab.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200147024
  • Quelle
  • Abstract
    Seit dem 1. Januar 2008 wird in der Motorsägenkalkulation (MS-Kalkulation) der Staatsforstbetriebe Alkylatbenzin als Grundlage zur Berechnung der Kraftstoffkosten verwendet. Die zwischen den Sozialpartnern vereinbarte Kalkulationsumstellung erfolgte im Zuge der Tarifverhandlung zum TV-Forst. Schon vor dem Austausch des bleifreien Normalbenzins berücksichtigten die Länder im MS-Geld die höheren Kosten von Sonderkraftstoffen, jedoch erfolgte die Verwendung überwiegend auf freiwilliger Basis. Mit der offiziellen Umstellung der MS-Kalkulation auf Alkylatbenzin ist nun die Verwendung von Sonderkraftstoff für die Arbeitnehmer obligat geworden.