Aktionen
Anzeigeoptionen
  • Titel
    Umsetzung von mit Hirschkäfer-Larven besetzten Baumwurzeln : Eine Maßnahme zur Schadensbegrenzung für eine FFH-Art
  • Paralleltitel
    Transfer of Tree Roots Colonised with Larvae of the Stag Beetle. A measure to reduce damage for a species protected according to the Habitats Directive
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Stuttgart
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2008
  • Illustrationen
    7 Abb., 1 tab., 23 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    14217
  • Datensatznummer
    200146246
  • Quelle
  • Abstract
    Im Rahmen des Baus einer Flugzeug-Werfthalle für den Airbus A380 mussten am Flughafen Frankfurt/Main Waldbereiche mit starken Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus L.) gerodet werden. Vor der Rodung wurden potenziell mit Hirschkäfer-Larven besetzte Baumwurzeln mittels eines Großbaumverpflanzungsgerätes in benachbarte Waldbereiche umgesetzt. Ein Teil dieser Wurzeln wurde zwecks Erfolgskontrolle gesondert eingezäunt, während der Schlüpfzeit der Käfer abgenetzt und kontrolliert. In den ersten zwei Jahren des Monitorings konnte das Schlüpfen von insgesamt 32 Käfern nachgewiesen werden. Im Kontext der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist die Stubbenumsetzung mit Bezug zu dem Urteil des BVerwG vom 17.01.2007 zur Westumfahrung Halle (9 A 20.05) im Kontext der Vermeidungs- bzw. Schadensbegrenzungsmaßnahmen oder als Teil der Rechtsfolgenbewältigung zu bewerten. Das BVerwG führt aus, dass die vom Vorhabenträger geplanten oder im Rahmen der Planfeststellung behördlich angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Erheblichkeitsbeurteilung berücksichtigt werden dürfen, sofern sie während der Bauarbeiten und nach der Eröffnung des Verkehrs sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Maßnahmen ist, dass durch die Maßnahmen "ein günstiger Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen und Arten stabil bleibt". Die Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen spielt daher bei der Beurteilung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie im Zusammenhang mit den nach § 34 Abs. 5 BNatSchG vorzusehenden Maßnahmen eine besondere Rolle, die im Fall der Stubbenumsetzung bei der der A380 Werft zu diskutieren sind.