Titel
Der Grundverkehr bei den ÖBF
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
1975
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
4017
Datensatznummer
200140714
Quelle
Abstract
Eine strenge Auslegung der Bestimmungen im ÖBF-Gesetz betreffend die Wahrung und Erhaltung der Waldsubstanz führte in den ersten Jahrzehnten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dazu, daß Waldflächen der ÖBF nicht verkauft, sondern nur verpachtet oder getauscht wurden bzw. daß eine Grundabgabe nur im Rahmen eines Enteignungs- oder Servitutsablösungsverfahrens oder im Rahmen der Wiederbesiedelung erfolgte. Erst die Regelung, wonach Erlöse für Grundverkäufe zweckgebunden für Grundankäufe sind und zur Aufstockung bzw. zur Strukturverbesserung verwendet werden können, brachte einen Umschwung in der bundesforstlichen Grundpolitik und führte zu einer starken Belebung des Grundverkehrs. Der bundesforstliche Grundverkehr war immer auf eine Strukturverbesserung durch Arrondierungskäufe oder -täusche ausgerichtet. Darüber hinaus entstanden auch mit dem Fortschreiten der Straßenerschließung zahlreiche neue Flächenbedürfnisse, um die Verbindung getrennt liegender Waldteile untereinander und mit dem öffentlichen Straßennetz herstellen zu können.