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  • Titel
    Der Unfall von Meschede : Ein Urteil mit Folgen?
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2007
  • Illustrationen
    3 Abb.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200140152
  • Quelle
  • Abstract
    Der in Forstkreisen bundesweit für Unruhe sorgende Unfall von Meschede ist hinsichtlich der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der verunglückten Radfahrerin vom Grundsatz her inzwischen vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem 36 Seiten langen Urteil vom 30.3.2007 (13 U 62/06) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern die Sache ist zurzeit beim BGH anhängig (Nichtzulassungsbeschwerde). Das OLG Hamm hat der bei einem Astausbruch aus einer Buche am Waldrand schwer verletzten jungen Frau Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen und diese Ansprüche mit der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des (ursprünglichen) Waldeigentümers begründet. Das Urteil wird im Fall der Rechtskraft Auswirkungen auf die Kontroll- und Sicherungspflichten der Waldeigentümer haben. Die Entscheidungsgründe dürfen aber keinesfalls verallgemeinert werden, denn es handelt sich (wie auch das OLG im Urteil ausdrücklich betont) um einen "außergewöhnlichen Sachverhalt", allerdings nach Ansicht des OLG "ohne grundsätzliche Bedeutung, die die Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordert."