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  • Titel
    Artenschutz versus Prozessschutz im Nationalpark : Beispiel Nationalpark Eifel und Gebiet Senne
  • Paralleltitel
    Conservation of natural processes versus species and habitat protection in national parks. The cases of the Eifel National Park and the Senne area
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Stuttgart
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2007
  • Illustrationen
    2 Abb., 2 Tab., 11 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    8630
  • Datensatznummer
    200137212
  • Quelle
  • Abstract
    Ein Konflikt zwischen Prozessschutz und Arten-/Biotopschutz kann in Nationalparks dann entstehen, wenn durch sie Besondere Schutzgebiete (BSG) nach der FFH- und VG-RL mit hohen Offenland anteilen geschützt werden sollen. Während die RL den Erhalt bestimmter Lebensraumtypen und Arten anstreben, muss für NLP Prozessschutz für mindestens 50 % der Fläche (BNatSchG) bzw. 75 % (lUCN-Kriterien) vorgesehen sein. Jeweils auf der übrigen Fläche ist Arten- und Biotopschutz in Offenland-Ökosystemen möglich. Ausschlaggebend ist demnach, ob in einem BSG der Lebensraumtyp dem Endstadium einer natürlichen Sukzession entspricht oder ob er dauerhaft gepflegt werden muss und wie groß der zu pflegende Teil im Verhältnis zum NLP ist. Weist ein Gebiet unterschiedliche Pflegebedürfnisse auf, muss der günstige Erhaltungszustand aller ausgewiesenen Arten und Lebensraumtypen gewährleistet werden. Verlagerungen von Lebensgemeinschaften von einer Teilfläche zu einer anderen sind begrenzt möglich.