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  • Titel
    Sanierungsbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit von Böden
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Alfeld/Leine
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2006
  • Illustrationen
    31 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einem BuchUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    13700
  • Datensatznummer
    200132883
  • Quelle
  • Abstract
    Nach dem BBodSchG sind die natürlichen Bodenfunktionen Merkmale eines intekten Bodens. Sie sind deshalb zu erhalten und daher unter Schutz gestellt. Bodenfunktionen können durch schädliche Bodenbelastungen beeinträchtigt werden und sind dann wieder herzustellen bzw. zu sanieren. Daraus resultiert die Sanierungsbedürftigkeit. Im Folgenden wird ein Konzept vorgestellt, welches die Sanierungswürdigkeit von der Schutzwürdigkeit der Böden abhängig macht. Grundlagen sind dabei die Beurteilung der Seltenheit des Bodentyps bzw. der Bodengesellschaft gemessen an den flächenhaften Anteilen (regional/überregional), der Empfindlichkeit gegenüber physikalischen Veränderungen (Horizontierung, Verdichtung) sowie gegenüber stofflichen Einträgen (Filter- und Pufferfunktion) verknüpft mit der Wiederbringbarkeit oder Regenerierbarkeit der Böden, welche an die mußmaßliche Entwicklungsdauer der Böden gekoppelt ist. Mittels des Konzeptes können Böden mit geringer Schutzwürdigkeit (Kategorie I), mittlerer Schutzwürdigkeit (Kategorie II) und hoher Schutzwürdigkeit (Kategorie III) unterschieden werden, und sollen (I), können (II) bzw. müssen (III) daher entsprechend bodenschonend saniert werden. Die Sanierungsziele sind der Schutzwürdigkeit der Böden anzupassen.