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  • Titel
    Washingtoner Artenschutzzentrum im nordrhein-westfälischen Metelen : Aufgabe und Arbeitsweise eines LÖBF-Artenschutzzentrums für behördlich beschlagnahmte Tiere in Metelen im Kreis Steinfurt
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Recklinghausen
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2006
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    10897
  • Datensatznummer
    200132787
  • Quelle
  • Abstract
    144 Staaten - darunter auch Deutschland - unterzeichneten 1973 in Washington die CITES ("Convention on international trade in endangered species of wild flora and fauna") mit der deutschen Bezeichnung "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WashArtSchÜ, kurz "WA"). Ziel von CITES ist die Handelskontrolle für geschützte Arten. Die LÖBF setzt mit dem 2004 übernommenen Schutzzentrum für "WA"-Arten die internationale Verpflichtung um, behördlich beschlagnahmte Tiere für die Zeit des Beschlagnahmeverfahrens artgerecht unterzubringen. Landschaftsbehörden, Zoll und Veterinärbehörden stellen beschlagnahmte Tiere - mehrheitlich tropische Papageien und Reptilien - mit steigendes Tendenz in Metelen ein. 2005 wurden 465 Tiere für durchschnittlich drei Monate aufgenommen und nach Verfahrensabschluss an eine Dauerunterbringung (z.B. Zuchtprogramme) weitervermittelt.