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  • Titel
    EU-Konformer Wasserschutz in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft
  • Paralleltitel
    EU-conformity of water protection in Austrian agriculture and water management = Skladnot varstva voda z direktivami eu v avstrijskem kmetijstvu in vodnem gospodarstvu
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Laibach
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2006
  • Illustrationen
    5 Abb., 8 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    14240
  • Datensatznummer
    200132131
  • Quelle
  • Abstract
    Österreich verfügt über ein hohes jährliches Wasserdargebot (98 Mrd. m3) aus Niederschlägen und räumt Wasserschutzmaßnahmen demzufolge schon seit Jahrzehnten einen hohen Stellenwert ein. So ist neben der Festlegung strenger Emissionsgrenzwerte für Industrie und Gewerbe der Ausbau öffentlicher Kanalnetze und Abwasserreinigungsanlagen massiv vorangetrieben worden, sodass der Anschlussgrad 2003 bereits bei 89% der Bevölkerung gelegen war. Demnach ergibt die in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erstellte IST-Bestandsanalyse des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für den weitaus überwiegenden Teil der Fließgewässer in erster Näherung eine Entsprechung der Zielvorgabe des "guten Zustandes" hinsichtlich der chemisch-physikalischen und saprobiologischen Gewässergüte. Lediglich die Beurteilung nach hydromorphologischen Kriterien liefert weniger günstige Resultate. Seen >50 ha entsprechen insgesamt dem "guten", z.T. sogar dem "sehr guten" Zustand und bis auf wenige Flächenprozente erfüllt auch die Grundwasserbonität die Zielvorgabe. Dem österreichischen Wasserrecht zufolge muss Grundwasser allenorts Trinkwasserqualität aufweisen. Diesem Grundsatz folgend und auch zur größtmöglichen Verringerung des Nährstoffaustrages aus landwirtschaftlichen Nutzflächen in Oberflächengewässer wird die EU-Nitratrichtlinie in Österreich flächendeckend umgesetzt. Auszüge aus dem jüngsten Aktionsprogramm (2003) hierzu werden mitgeteilt und ein Ausblick auf allenfalls notwendige Düngeregime-Anpassungen im Zuge der weiteren Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gegeben.