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  • Titel
    Die AVZ für den Holzverkauf der Landesforstverwaltungen : Rechtlicher Anpassungsbedarf nach der Schuldrechtsreform 2002
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2006
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200131649
  • Quelle
  • Abstract
    Am 1.1.2002 trat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft und führte zu zahlreichen Änderungen der zivilrechtlichen Vorschriften. Insbesondere im Kaufrecht haben sich daraus erhebliche Neuerungen ergeben, die sich auf den Verkauf der Ware „Holz“ in besonderer Weise auswirken. Die Forstverwaltungen der Länder verwenden „Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für den Holzverkauf“ (AVZ) als Grundlage für die Rechtsgeschäfte im Bereich des Holzhandels. Die AVZ einiger Länder befinden sich nicht auf dem aktuellen Stand, weder hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung noch im Hinblick auf die umfangreiche Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die hier Anwendung findet. Somit besteht für die Forstverwaltungen dieser Länder erheblicher vertragsrechtlicher Anpassungsbedarf.