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  • Titel
    Licht im Dunkeln der oberflächennahen Rohstoffgewinnung : Rechtliche Absicherung der oberflächennahen Rohstoffgewinnung unter Einbeziehung der landesrechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen
  • Paralleltitel
    Light in the Dark of Near-Surface Raw Material Extraction - Legal coverage including State Law Regulations in North-Rhine Westphalia
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Stuttgart
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2006
  • Illustrationen
    1 Abb., 18 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    14217
  • Datensatznummer
    200130168
  • Quelle
  • Abstract
    Die oberflächennahe Rohstoffgewinnung hat sich in Deutschland bislang weder als eigenständige Fachplanung entwickelt noch wurde hierfür ein eigenständiges Fachrecht geschaffen. Wie bei kaum einem anderen Raumnutzungsanspruch ist die oberflächennahe Rohstoffgewinnung infolgedessen in verschiedenen Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Verfahren und Zuständigkeiten normiert. Vor dem Hintergrund der breiten Aufgliederung des formal- und materialrechtlichen Rahmens der Rohstoffgewinnung kommt es für Antragsteller, verfahrensbeteiligte Behörden/Institutionen und Gutachter umso mehr darauf an, die rechtliche Absicherung der Rohstoffgewinnung, die jeweils durchzuführenden Verfahren und behördlichen Zuständigkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Rohstoffgewinnungsvorhabens genau einschätzen zu können. Der Beitrag, in Form einer Orientierungshilfe, erklärt die Struktur des Rohstoffgewinnungsrechts, die durchzuführenden Verfahren und die jeweiligen Zuständigkeiten anhand eines vorhaben- und anwendungsbezogenen Abfrageschemas. Bei der Komplexität der Regelungen drängt sich die Frage auf, ob die Rohstoffgewinnung nicht durch eine zielgerichtete Reduzierung der Regelungsvielfalt und Vereinheitlichung der Verfahren vereinfacht und transparenter ausgestaltet werden kann, ohne dass die subtanzielle Qualität der behördlichen Entscheidungen leiden bzw. zu Lasten des einen oder anderen Belanges ausfallen würde.