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  • Titel
    Die Koordination von Landschaftsplanung, Eingriffsregelung sowie Vorgaben des Biotop- und Artenschutzrechts in der Umweltprüfung von Bauleitplänen
  • Paralleltitel
    Coordination the requirements of landscape planning, impact mitigation, habitat protection and wildlife conservation when conducting environmental assessments in local development planning
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Stuttgart
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2006
  • Illustrationen
    2 Abb., 7 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    8630
  • Datensatznummer
    200129310
  • Quelle
  • Abstract
    Die neue Umweltprüfung (UP) in der Bauleitplanung führt zu erhöhten Anforderungen an die Transparenz der Entscheidungen und an die Beteiligung in den Verfahren. Im Vergleich zu dem durch Bearbeitungsdefizite gekennzeichneten Status quo werden die Gemeinden unter diesen Bedingungen in Zukunft stärker auf rechtssichere Ermittlung, Darstellungen und Abwägung der Umweltbelange in der Bauleitplanung achten müssen. Die neue Umweltprüfung erfordert außerdem eine bessere Koordination bei der Bearbeitung der verschiedenen Instrumente zur Umweltfolgenbewältigung: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Eingriffsregelung, Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) und artenschutzrechtliche Regelungen. Dazu bedarf es vor allein einer klaren Aufgabendefinition und -teilung, z.B. hinsichtlich der Untersuchungsinhalte sowie einer zeitlichen Koordination des Untersuchungsprogrammes. Als Grundlage des Scopings sowie als wesentlicher Beitrag zur Umweltprüfung insgesamt bietet es sich an, die Landschaftsplanung zu nutzen, denn die beiden Instrumente zeigen auf Anhieb weit gehende Schnittmengen in inhaltlicher und methodischer Hinsicht. So gesehen, scheint es allein schon unter Effizienzgesichtspunkten geboten, beide Instrumente frühzeitig zu koordinieren - zumal die verantwortlichen Planungsträger in aller Regel identisch sind.