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  • Titel
    Von Vergabeentscheidungen ausgeschlossene Personen
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    München
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2006
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200129092
  • Quelle
  • Abstract
    Nach dem besonders auch für das öffentliche Auftragswesen geltenden Gleichheitsgrundsatz, der für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand in § 97 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) extra aufgeführt ist, ist es sicherzustellen, dass für den Auftraggeber nur Personen tätig werden, die in ihren Interessen weder mit einem Bieter noch einem Beauftragten des Bieters verknüpft sind. Die Verletzung des mit dem Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebotes kann an öffentlichen Aufträgen interessierte Bieter diskriminieren.