Titel
Waldbewertung im Rahmen der kommunalen Doppik : Am Beispiel von Rheinland-Pfalz
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2005
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200127337
Quelle
Abstract
Entsprechend den Vorschriften des Entwurfs einer neuen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) haben die Gemeinden in Rheinland-Pfalz zum Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungsführung nach den Regeln der doppischen Buchführung und danach für den Schluss eines jeden Haushaltshaltsjahres ein Inventar zu erstellen, in dem u.a. alle Vermögensgegenstände grundsätzlich einzeln erfasst und bewertet werden.