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  • Titel
    Verkehrssicherheit bei Bäumen
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Salzburg
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2005
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    13361
  • Datensatznummer
    200123943
  • Quelle
  • Abstract
    Grundeigentümer sind für die auf ihren Grundstücken stockenden Bäume voll haftend. Bei Beschädigungen durch umstürzende Bäume ergeben sich somit immer eine strafrechtliche (bei Körperverletzungen) und zivilrechtliche (bei Beschädigungen) Relevanz. Die Gesetzgebung und Rechtssprechung verlangt demnach vom Grundeigentümer entsprechende Vorsorgen zu treffen, die in einem derartigen Umfang zu erfolgen haben, dass nur noch wirkliche Fälle von höherer Gewalt straffrei bleiben. Aber auch in derartigen Verfahren hat der Grundeigentümer nachzuweisen, dass er alles unternommen hat um der gebotenen Sorgfaltspflicht zu entsprechen. Es liegt nicht am Geschädigten diesen Nachweis zu erbringen.