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  • Titel
    Integration der FFH-Verträglichkeitsprüfung in den gestuften Planungsprozess von Bundesfernstraßen
  • Paralleltitel
    Integration of the Impact Assessment of Projects Affecting Natura 2000 Sites in the Phased Planning Process of Federal Trunk Roads
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Stuttgart
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2005
  • Illustrationen
    4 Abb., 6 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    14217
  • Datensatznummer
    200123458
  • Quelle
  • Abstract
    Bei der Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) sind die abgestuften Planungsprozesse von Bundesfernstraßen zu betrachten, in denen die Vorgaben des § 34 BNatSchG (und der entsprechenden Ländervorschriften) von der Linienfindung bis hin zur konkreten Entwurfsaufstellung für einen Streckenabschnitt zu berücksichtigen sind. Die Ebene der Rahmen- bzw. Bedarfsplanung (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Bedarfspläne) wird im vorliegenden Beitrag jedoch nicht weiter vertieft. Hauptzielsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Linienfindung ist die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen von Natura-200-Gebieten. Um dies zu erreichen, bedarf es einer frühzeitigen Berücksichtigung der Natura-200-Belange im Planungsprozess und der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als zugehörigen Umweltbeitrag. Auf der Ebene der Entwurfsaufstellung sind je nach Planungsfall die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Linienfindung zu überprüfen, gegebenenfalls zu vertiefen und zu aktualisieren bzw. ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstmalig durchzuführen. Bei Berührungspunkten mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 kann ein Vorhaben nach den Vorgaben des § 34 Abs. 3 BNatSchG ohne abgeschlossene FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht zugelassen werden.