Titel
Wiederkehrende Prüfung von Krananlagen
Verfasser
Erscheinungsort
Berlin
Verlag
Erscheinungsjahr
2005
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
13504
Datensatznummer
200121288
Quelle
Abstract
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass Krananlagen in der Forstwirtschaft mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden müssen. Dieser Sachkundenachweis kann mit speziellen Lehrgängen erworben werden, wie ihn unter anderem der Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik beim hessischen Forstamt Weilburg anbietet.