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  • Titel
    Wiederkehrende Prüfung von Krananlagen
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Berlin
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2005
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    13504
  • Datensatznummer
    200121288
  • Quelle
  • Abstract
    Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass Krananlagen in der Forstwirtschaft mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden müssen. Dieser Sachkundenachweis kann mit speziellen Lehrgängen erworben werden, wie ihn unter anderem der Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik beim hessischen Forstamt Weilburg anbietet.