Titel
Anteil erneuerbarer Energien soll gesteigert werden : Biomasseheizkraftwerke freuen sich über höhere Vergütungen für Strom aus Biomasse : Zwanzig Jahre Sicherheit
Verfasser
Erscheinungsort
Freising
Verlag
Erscheinungsjahr
2005
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Standardsignatur
13612
Datensatznummer
200120796
Quelle
Abstract
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1. August 2004 in Kraft. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien an der Deckung des Stromverbrauchs bis 2012 auf 12,5 und bis 2020 auf 20 % anheben. Zur Zeit liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland bei etwa 8 %. Um diese hochgesteckten Ziele zu erreichen, wird die Energieerzeugung aus Biomasse langfristig gefördert. Neben Biomasseanlagen unterstützt dieses Gesetz auch Geothermie-, Wind-, Solar- und Wasserkraftanlagen. Im Vergleich zum alten EEG aus dem Jahr 2000 wurden im neuen EEG die Mindestvergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien angepasst und die Förderung der Anlagen deutlich effizienter gestaltet.