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  • Titel
    Betrachtungen zu Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die forstwirtschaftliche Praxis
  • Paralleltitel
    On the Impact of the Modernization of the Law of Obligations on Forestry Practice
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Hannover
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2004
  • Illustrationen
    11 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4354
  • Datensatznummer
    200119243
  • Quelle
  • Abstract
    Das Recht der AGB hat sich durch die Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 in einigen grundlegenden Teilen geändert. AGB, die bereits vor diesem Datum in Kraft waren, bedürfen auf jeden Fall der Überarbeitung, insbesondere im Hinblick auf Haftungsklauseln. Ein Forstbetrieb, der nach wie vor eine globale Haftungsbeschränkung auf Fälle "von mindestens grober Fahrlässigkeit" in den AGB festgeschrieben, kann davon ausgehen, dass diese Klausel nicht nur unwirksam ist, sondern den Betrieb in allen Fällen - auch denjenigen, die er hätte beschränken dürfen - zu einer unbeschränkten Haftung verpflichtet. Auch nach neuem Recht können beschränkt werden: - der Anspruch auf Schadensersatz bei Mängelgewährleistung, - die Dauer der Verjährung auf mindestens ein Jahr, sofern der Käufer kein Verbraucher ist. die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist nicht mehr beschränkbar.