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  • Titel
    „Pappel-Urteil“ des BGH
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2004
  • Illustrationen
    4 Abb., 4 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200114669
  • Quelle
  • Abstract
    Das „Pappel-Urteil“ des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2003 hat in Fachkreisen zu zahlreichen Diskussionen geführt, denn verallgemeinernd wurde von diesem Urteil abgeleitet, dass Pappeln grundsätzlich spätestens nach 30 Jahren Standzeit eingeschlagen werden müssten. In der Urteilsbegründung wird aber deutlich gemacht, das „alte Pappeln, wie sie auf dem Grundstück der Beklagten gestanden hätten, spätestens nach 30 Jahren geschlagen werden müssten“. Dazu wird noch erklärend festgestellt, dass diese Pappeln in einem Bruchbereich nahe einem Bach gepflanzt wurden. Damit geht eindeutig hervor, dass das BGH sein Urteil auf diesen konkreten Fall bezieht.