- TitelDer Papierkorb im Waldmeister-Buchenwald : Welche Beeinträchtigungen sind in Natura-2000-Gebieten erheblich?
- ParalleltitelWaste Bins in the Woodruff-Beech-Forest; Which disturbances are signficant in areas of the Natura 2000 network?
- Verfasser
- ErscheinungsortStuttgart
- Verlag
- Erscheinungsjahr2004
- Illustrationen21 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Standardsignatur14217
- Datensatznummer200110973
- Quelle
- AbstractDie Verbotsbestimmungen des Artikel 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des § 34 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes lassen nur geringe Spielräume für Pläne und Projekte, sofern davon Lebensraumtypen und Habitate der Arten aus den Anhängen der FFH-Richtlinie in einem Natura-2000-Gebiet betroffen sind. Gleiches gilt für die Lebensräume der zu schützenden Vogelarten in EU-Vogelschutzgebieten. Ausgehend von diesen rechtlichen Bestimmungen wird dargelegt, dass für Beeinträchtigungen von Plänen und Projekten in Natura-2000-Gebieten eine immer wieder reklamierte Erheblichkeitsschwelle nicht in Anspruch genommen werden kann. Weitere Stützen für diese Auffassung werden aus den durch einschlägige Gerichtsurteile gesetzten Maßstäben und einem Vergleich mit der Eingriffsregelung eingezogen. Bei Beeinträchtigungen wird lediglich ein Spielraum für Bagatellfälle gesehen, die unter bestimmten Bedingungen und eher aus praktischen denn aus rechtlichen Gründen hinzunehmen sein könnten. Für das Schutzgut "Rastvögel" wird ein Konventionsvorschlag für Bagatellschwellen vorgestellt, die in den z.T. großflächigen EU-Vogelschutzgebieten ein weitestgehenden Schutz der Lebensräume sicherstellen, aber nicht jedes vorhaben aufgrund marginaler Beeinträchtigungen des Gebietes ausschließen würden. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass die Einführung von Bagatellschwellen für Beeinträchtigungen in Natura-2000-Gebieten auch die Aufweichung der Eingriffsregelung (§ 18 BNatSchG) nach sich ziehen kann.
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- Klassifikation
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